Ausweise werden nur am
Hauptwohnsitz ausgestellt und geändert; auch Pässe werden am Hauptwohnsitz
ausgestellt.
Einen Bewohnerparkausweis gibt es in Karlsruhe nur für
Hauptwohnsitzler.
Für die GEZ ist die Frage Haupt- oder Nebenwohnsitz ohne
Bedeutung.
Ein eigenes Kfz muss am Ort der Hauptwohnung zugelassen werden.
Kindergeldansprüche der Eltern bleiben vom Hauptwohnsitz unberührt.
Krankenversicherung,
Pflegeversicherung, Rentenversicherung
und
Lebensversicherung sind vom Hauptwohnsitz unabhängig. Bei der
Haftpflichtversicherung sind Studierende aus dem Inland im Allgemeinen bis
25 (zum Teil auch bis 27) Jahren mit den Eltern mitversichert, auch bei
Hauptwohnsitz am Studienort. Maßgeblich für Versicherungsverträge sind die
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei der Kfz-Versicherung sind Abweichungen
in der Regionalklasse möglich.
Die Lohnsteuerkarte kommt immer vom
Hauptwohnsitz. Für die Steuererklärung ist das Finanzamt des Hauptwohnsitzes
zuständig.
Bei den steuerlichen Vergünstigungen für Eltern ist es nicht
Voraussetzung, dass das Kind in der Wohnung der Eltern mit Hauptwohnung
gemeldet ist.
Das Wahlrecht kann ausschließlich am Hauptwohnsitz ausgeübt
werden.